Impressum
Zwei Vorschriften bestimmen, was auf dieser Seite zu lesen sein muss. Erfüllt ist derzeit keine von beiden. Warum das so ist, steht darunter.
Zwei Pflichten, eine Seite
§ 5 DDG verlangt von jedem geschäftsmäßigen Onlineangebot klare Auskunft über den Diensteanbieter. Dazu zählen Name und Rechtsform, der Sitz mit ladungsfähiger Anschrift, ein schneller elektronischer Kontaktweg sowie Registergericht und Registernummer, falls eine Eintragung besteht.
Für redaktionell gestaltete Angebote kommt § 18 Abs. 2 MStV hinzu. Gefordert wird dort ein Mensch, der für die Inhalte einsteht und seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hat. Eine Firmierung allein reicht dafür nicht aus.
Warum diese Felder leer sind
Die Gesellschaft, die dieses Kompendium betreiben soll, ist bis heute nicht eingetragen. Eine verantwortliche Person im Sinne des Medienstaatsvertrags ist ebenfalls nicht bestimmt. Wir schreiben das lieber hin, als das Formular mit einer Firma zu füllen, die es nirgends gibt, und mit einem Namen, hinter dem niemand steht.
Diese Angaben sind öffentlich und rechtsverbindlich. Wer dort einen erfundenen Menschen einträgt, behauptet öffentlich eine Verantwortung, die keiner trägt. Das ist keine Formsache, die sich später glattziehen lässt, sondern von der ersten Sekunde an unwahr.
Was hier nachgetragen wird
Sobald die Gesellschaft im Handelsregister steht, erscheinen an dieser Stelle ihr vollständiger Name samt Rechtsform, der Sitz mit ladungsfähiger Anschrift, das zuständige Registergericht mit der Registernummer und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Mit der Benennung der verantwortlichen Person folgen deren Name und Anschrift, dazu ein Kontaktweg für Beschwerden und Gegendarstellungen. Vorher erscheint davon nichts, auch nicht als Platzhalter mit Sternchen.
Bis dahin
Dieselbe Regel gilt im ganzen Verzeichnis. Kein Beitrag auf dieser Domain trägt eine Verfasserzeile, solange dafür niemand geradestehen kann. Die Redaktionsseite beschreibt diese Entscheidung aus der anderen Richtung.